Alle Waffen und Gegenstände, die als Waffen verwendet werden können, sind am Veranstaltungsgelände untersagt. Darunter fallen unter anderem Stöcke, Stangen, gefährliche Substanzen, pyrotechnische Gegenstände jeder Art, feuergefährliche Flüssigkeiten, Dosen, Glasflaschen, PET-Flaschen.

Auch die Mitnahme von alkoholischen Getränken sowie Rausch- und Suchtmitteln ist untersagt. Personen, die diese mitführen, wird der Zutritt auf das Gelände verwehrt.

Ferner untersagt ist die Mitnahme von rassistischen, fremdenfeindlichen, nationalsozialistischen, sexistischen oder politischen Propagandamaterialen sowie jeglichen werbenden (kommerzielle, politische, religiöse) Gegenständen.

Kinderwägen im Bereich Stephansplatz, Graben, Kärntnerstraße in der Zeit von 31.12.23, 22:00 Uhr bis 1.1.24 03:00 Uhr sowie generell in Menschenansammlungen mit hoher Personendichte verboten.