Nein, aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern, Böllern und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Einzige Ausnahme bilden sogenannte Sternspritzer (Wunderkerzen), die mit entsprechendem Abstand zu Personen und Gegenständen gezündet werden dürfen.